die weltweite bedingte Zulassung der CoVID 19 „Impfung“ beruhte auf ungewöhnlichen Umständen.
Im Vorfeld der Pandemie finden wir, neben anderen „Pandemievorbereitungen“, ab 2010 zahlreiche Kampagnen zur Impf-Akzeptanz: den „Global Vaccine Action Plan“ (Decade of Vaccines), das „Vaccine Confidence Project“, die „EU Roadmap for Vaccination“, „Joint action on Vaccination“ sowie das Eurobarometer Special 488 (Europeans Attitudes towards Vaccination).
2020 wurde innerhalb weniger Monate unter Ausrufung einer Notlage eine Gen-Technik erstmalig zugelassen, deren Patent-Historie eine jahrzehntelange Forschung ohne besondere Markterfolge dokumentiert. Die Deklaration als „Impfstoffe“ verdankt die Technologie der EU-Richtlinie 120/EG aus dem Jahr der Schweinegrippe:

Etliche Standards für Arzneimittelzulassungen wurden weltweit außer Kraft gesetzt, die Hersteller haftungsbefreit. Alle warnenden Mediziner, Wissenschaftler und Journalisten wurden zensiert oder diskreditiert. Neu ernannte „Faktenchecker“ überwachten „Desiformationen“ und „Conspiracy Theories“.
Mit einer beispiellos manipulativen Werbekampagne und restriktiven Diskriminierungsmaßnahmen wurden unzählige Bürger in ihre freiwillige Zustimmung (= eigene Haftung) gedrängt. Der Trick: Da das beworbene Medikament nicht namentlich erwähnt wurde, bestanden keinerlei Auflagen aus dem Arzneimittelwerbegesetz.
Die rechtliche Beleuchtung der Zulassung und Verabreichung wirft allerdings ein Schlaglicht auf die peinliche Doppelmoral bei der vorgeblichen Sorge um Gesundheit:
Folgende rechtliche Aspekte vermitteln einen weiteren nachdrücklichen Einblick in die Problematik.
Alle Unterlagen zur Strafanzeige Swissmedic sind einsehbar unter:

